Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Hallo ich habe mich als ich mich selbständig machte bei vielen Versicherungen nach den günstigsten Beiträgen umgeschaut ,dabei bin ich dann bei der DKV hängengeblieben.Nach etwa 5 Monaten machten die dann einen neuen Check meiner Vorerkrankungen,was mi schon komisch vorkam.Im Januar also nochmal 4 Monate später erhielt ich dann ein Schreiben mit der Mitteilung das ich mit 1800€ im Rückstand wäre und dies damit zusammen hing das sie die Beiträge seit August erhöht hätten(wegen meiner angeblich verschwiegenen Erkrankungen) Auf meine Anfragen warum man mir das nicht gleich mitgeteilt hat und bis Januar gewartet hat bekam ich keine Auskunft.Als dann auch noch meine Aufträge wegen Insolventz des Auftraggebers weg waren konnte ich gar nichts mehr bezahlen ,so wie ich das erfuhr schrieb ich die DKV sofort an und bat um eine günstigere Versicherung und die Möglichkeit den Rückstand in Raten zu bezahlen ,nichts ,keine Antwort kam ,jedes Schreiben meinerseits bleibt unbeantwortet.Nur monatliche Beitragsrechnungen kommen an sonst bekomme ich nichts.Auch Anrufen helfen nicht weiter.Ich werde nur immer von Hinz zu Kunz weitergeleitet und erfahre rein gar nichts.Ich habe nun mehrere tausend € Rückstand und nichts tut sich.Was soll ich da nur tun? Kann ich zurück in die gesetzliche Kv? Wie soll ich mich gegen die DKV verhalten wenn die nie antworten? Geld hab ich im Moment nur das was mein Mann verdient und das reicht kaum zum leben.Wer weiss Rat?ß

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
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    Hallo,

    wo sit der Ehegatte versichert? In der GKV oder der PKV? Da keine Einnahmen mehr zu erwarten sind und die selbständige Tätigkeit sicher auf Grund der Insolvenz aufgegeben wird, kann eine Familienversicherung in der GKV über den Ehegatten durchgeführt werden.

    Ist der Ehegatte in der PKV besteht für dich keine Möglichkeit der GKV beizutreten.

    Da sich die DKV nicht zu deinen mehfachen Schreiben geäusert hat, würde ich mich an den Geschäftsführer mit einer Beschwerde wenden. Bleibt hier auch weiterhin die Antwort aus, ist es dann sicher erforderlich zu dratischeren Mitteln zu greifen. Für die DKV ist es sicher nicht förderlich, wenn man eine solche Missäre in in den Medien und über Gerichtsverfahren verbreiten muss. Hier hilft sicher gerne ein Anwalt. Wer sich kein Anwalt leisten kann, bekommt grundsätzlich Prozesskostenhilfe.

    Da die Insolvenz schon läuft, kann bei geringen Einkommen des Ehegatten auch ein Antrag auf Arbeitslosengeld II beantragt werden. Der Bezug von Arbeitslosengeld II eröffnet ebenfalls die Möglichkeit einer Familienversicherung in der GKV, sofern der Ehegatte in der GKV versichert ist.

    Posted 2 years ago #

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