Die GKV hat doch eine Höchstgrenze (ich glaube 35€?) die sie einem "Freien Versicherungsvertreter" für einen neuen Kunden zahlen darf?
Kann mir jemand die Rechtsgrundlage nennen?
Die GKV hat doch eine Höchstgrenze (ich glaube 35€?) die sie einem "Freien Versicherungsvertreter" für einen neuen Kunden zahlen darf?
Kann mir jemand die Rechtsgrundlage nennen?
Hallo,
die Antwort steht auf Seite 6 bzw. 7:
http://www.bundesversicherungsamt.de/cln_115/nn_1046658/DE/Krankenversicherung/Wettbewerbsgrundsaetze,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Wettbewerbsgrundsaetze.pdf
Gruß
RHW
Danke!
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