Sonntag, 12. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Kleine Frage an die Experten: Obwohl das Auswandern in Deutschland sehr populär ist, ich bin ein Rückwanderer (nach 17 Jahren Abwesenheit). Ich war erst in Deutschland mit 2. Wohnsitz gemeldet, hatte 1. Wohnsitz in den USA. Jetzt wird aus meinem 2. Wohnsitz ein 1. Wohnsitz -- und natürlich fällt damit auch meine Krankenversicherung in den USA flach. Ich war zuletzt in einem anderen Bundesland bei einer GKV versichert -- was muss ich tun bzw. beachten?

    Danke!

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Hallo, melde dich bei deiner letzen Krankenkasse, rkundige dich wie zurzeit die Bedingungne für eine Rückkehr sind.

    Also :

    1: Bist du beschäftigt denn bist du grundsätzlich versichreungspflichtig in der Kranken - und Pflegeversicherung-

    2. Bist du selbstädigbesteht keine Versichrungspflicht.

    3. Wenn du Arbeitslosengeld II ( Hartz IV) beantragst und erhälst bist du darüber in der GKV.

    4. Wenn du einen 400 € Job aufnimmst kannst du dich freiwillig versichern

    5. Am besten die Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt vorlegen, ab wann du wieder in Deutschland als 1 Wohnsitz hast.

    Posted 2 years ago #
  3. Sascha
    Inactive

    Als Ergänzung / Korrektur:
    Wenn du nicht versicherungspflichtig wirst (Job, Alg 1/2) hast du keinen Zugang zur freiwilligen Versicherung (Vorversicherungszeiten fehlen).
    Die letzte Kasse von dir ist verpflichtet dich nach §5 Abs.1 Nr.13 von Amts wegen zu versichern. Mindestbeitrag wird hier etwa 135.- € sein.
    Gruß

    Posted 2 years ago #
  4. anonymous
    Inactive

    Hallo --

    Danke an die Experten für die schnellen Antworten. :)
    Warum muss ich mich bei meiner "alten" Krankenkasse versichern? Ich den Paragraphen des SGB gegoogled, dort steht aber nichts zum Thema welcher Kasse man beitritt.

    Warum bitte darf ich nicht direkt zu einer anderen GKV? Es macht doch keinen Sinn, dass man 18 Monate erst in der alten GKV versichert sein muss, bis man wechseln darf. Die letzte Krankenversicherung in Deutschland liegt immerhin schon über 16 Jahre zurück...

    Aktueller Hintergrund: Ich werde als studentische Hilfskraft (schreibe mich also ein) arbeiten, für 20h/Woche, also 80 Stunden im Monat (für brutto 800 Euro). Die Krankenversicherung muss ich also selbst bezahlen. Ist das dann "Pflichtversichert" oder "Freiwillig Pflichtversichert"? Und ja, unter 30 Jahre alt bin ich leider auch nicht mehr.

    "Freiwillig Pflichtversichert" ist ein Ausdruck den ich nicht verstehe -- entweder ist etwas 'freiwillig' oder es ist 'Pflicht', aber beides?

    Was "Vorversicherungszeiten" sind wird Google mir hoffentlich verraten. ;)

    Danke nochmals an Sascha und Anonym für die hilfreichen Antworten! :)

    Posted 2 years ago #

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