Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Tja, nun was für die wahren Experten! Ich benöte Eure Hilfe:

    Hallo zusammen,
    mein Mann ist seit knapp 10 Jahren als Angestellter PKV-versichert und unsere beiden Kinder über ihn auch. Bis Sommer 2001 war ich pflichtversichert als Arbeitnehmerin. Nachdem meine Elternzeit des 1. Kindes Mitte 2004 rum war, wurde ich wieder schwanger. Danach habe ich keinen Wiedereinstieg in meinen Beruf als PKA unternommen und bin seither nicht kankenversichert!

    Da ich aus verschiedenen Gründen ALG I beanspruchen kann, muß ich dazu krankenversichert sein. Wie komme ich in die GKV? Wonach bemisst sich mein Beitrag? Muß ich nachzahlen? Wird das Einkommen meines Gatten gewertet? Gibt es Anwartschaften o.ä.? Wie schaut's aus?

    Ich weiß, meiner ist ein Sonderfall und mich darf es rechtlich als Unversicherte ja auch gar nicht mehr geben - aber so ist das Leben...

    Habe Ihr clevere und fundierte Antworten?
    DANKE!

    Petra

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Hallo Petra,

    also, dass Sie jetzt jahrelang nicht versichert waren kommentiere ich jetzt nicht und irgendwie ist es ja dafür gut, dass unser Sozialsystem solche Lücken hat, dass man dann immer noch ne Hintertür für solche Leute offen lässt :

    Wenn Sie Arbeitslosengeld I erhalten werden Sie grundsätzlich versicherungspflichtig in der GKV und diese muß Sie dann auch wieder als Mitglied aufnehmen.
    (Sofern Sie über 55 Jahre alt wären (was ich nicht vermute) müßte von Seiten der gesetzlichen KK geprüft werden ob nicht doch Versicherungsfreiheit besteht - das wäre der einzige Sonderfall - aber wie gesagt, entsprechend Ihren Angaben glaube ich, dass diese Ausnahme bei Ihnen wohl nicht vorliegt).

    Aber ansonsten werden Sie vom Arbeitsamt bei der GKV angemeldet und die Beiträge werden entsprechend von ihrem Arbeitslosengeld berechnet und vom Arbeitsamt bezahlt.

    Sofern die Versicherungspflicht endet (z.B. nach dem Ende des Arbeitslosengeldanspruches ohne versicherungspflichtige Weiterbeschäftigung) und Sie sich ggf. freiwillig weiterversichern möchten ist für die Beitragsberechnung das Einkommen Ihres Ehemannes relevant.

    Viele Grüße

    Posted 2 years ago #

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