Donnerstag, 17. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. halsundbeinbruch
    Member

    Hallo..
    ich möchte mich gerne zu folgendem Fall erkundigen.
    Bis Feb/März 2010 war ich bei der ARGE gemeldet und diese bezahlten auch die KV Beiträge. Nach einer Sperre wurden somit alle Bezüge und Sozialleistungen nicht weitergezhalt. Seit dieser Zeit habe ich weder eine bezhalte Tätigkeit oder sontiges in Anspruch genommen. Ich ging auch weder zum Arzt oder musste ins KHaus oder sontiges.
    Nun würde es mich interessieren was genau auf mich zukommt wenn ich wieder
    eine Angestelltentätigkeit annehme (die "alte" KV sagt ich müsste ca.140€ mtl nachbezahlen!)
    Wenn ich mich bei einer anderen Gesetzlichen KV melde, was würden da für Folgen entstehen?
    Was würde passieren wenn ich mich selbsständig nachweise und eine PV abschliesse, müsste ich da auch die Beiträge nachzahlen.

    Kann mir jemand helfen?

    Posted 1 year ago #
  2. Czauderna
    Member

    Hallo,
    eine GKV-Versicherung zuieht auf jeden Fall die Nachzahlung mit sich. Du musst dich bei deiner alten Kasse melden, eine andere GKV-Kasse darf dich nac h dem geltenden Recht ohne Nachweis der durchgehenden Versicherung sei dem 01.04.2007 nicht aufnehmen.
    Anders sieht das bei der PKV aus, dort gilt zwar auch der Grundsatz aber da kann es durchaus vorkommen dass dort nicht nach der Vorversicherung gefragt wird.
    Gruss
    Czauderna

    Posted 1 year ago #

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