Hallo.
Ich habe ein Schreiben von meiner GKV erhalten, in dem ich aufgefordert werde auf Basis meines eingesandten Einkommensteuerbescheides Nachzahlungen zu leisten.
Mich interessiert nun, ob für die Berechnung das laut Einkommensteuerbescheid "steuerpflichtige Einkommen" dem auf der GKV-Homepage erwähnten "steuerrechtlichen Gewinn" entspricht?
Außerdem würde ich mich über eine Antwort freuen, falls jemand weiß, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des laufenden Jahres und auf welche Art und Weise ich der GKV mitteilen kann, dass ich 2009 sehr wahrscheinlich viel weniger verdienen werde als 2008, um lediglich den niedrigsten Beitrag zahlen zu müssen. Ist dies überhaupt möglich oder bin ich für das gesamte Jahr 2009 verpflichtet die Beiträge zu bezahlen, die auf meinen Einnahmen 2008 beruhen (auch wenn das 1. Halbjahr 2009 deutlich zeigt, dass eine hohe Differenz zwischen den beiden Jahreseinnahmen bestehen wird)?
Vielen lieben Dank im Voraus!!!
