Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

sgb ii beziehe keine leistungen mehr, und bin auch nicht mehr krankenversichert

(4 posts)
  1. anonymous
    Inactive

    Hallo,
    ich habe ein Problem kann mir bitte jemand helfen?!

    Bis Januar 2009 bekam ich leistungen vom Job Center, danach wurde es eingestellt und ich bin seitdem nicht mehr krankenversichert, nun weis ich nicht was ich machen soll ich habe mich mit dem job center in verbindung gesetzt und die haben mir garnicht weitergeholfen, sie meinten das mein vater genug Geld hätte damit ich mich selber freiwillig pflichtversichern kann, doch bei meiner krankenkass kostet das mich 140 Euro monatlich und die monate die ich nicht versichert war muss ich auch noch dann bezahlen, doch das kann weder ich noch mein Vater, er selbst bezieht arbeitslosengeld 1, familienversichern kann ich mich auch nicht da ich schon 24 bin. was soll ich machen, wo soll ich hin?

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Hallo,

    leider kann ich dir keine positive Antwort geben.

    Wenn du dich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern möchtest, wird das nicht gehen. Die Antragsfrist für eine freiwillige Versicherung beträgt 3 Monate nach Ausscheiden aus deiner letzten Versicherungspflicht.

    Du musst grundsätzlich deiner Krankenkasse anzeigen, dass seit Januar keine Versicherung im Krankheitfall besteht. Es tritt dann eine Pflichtversicherung ein, bei der du die Beiträge seit Ausscheiden aus der letzten Versicherungspflicht nachzahlen musst. Die Ktankenkasse kann nicht auf die rückwirkende Zahlung verzichten, da du in deinem Laistungsbescheid nicht nur über das Ende des Arbeitslosengeld II informiert wurdest, sondern auch über das Ende der Krankenversicherung (in der Regel auf der 2. Seite des Bewilligungsbescheides).

    Vereinbare mit deiner Krankenkasse eine Ratenzahlung. Denke aber daran, dass die monatlichen Beiträge noch dazukommen.

    Vielleicht versuchst du es auch mal bei einer privaten Krankenkasse, da sie billiger für dich ist. Die private Krankenkasse wird dich aber sicherlich nicht rückwirkend aufnehmen. Damit umgehst du zwar die rückwirkende Zahlung an die gesetzliche Krankenkasse, aber wenn deine bisherige Krankenkasse auf die Versicherungspflicht besteht, dann musst du doch nachzahlen. Also vorsichtig sein und gut überlegen! Denn aus der privaten Krankenkasse kommt man nur raus, wenn man innerhalb von 2 Monaten eine vorangige Versicherungspflicht einer gesetzlichen Krankenkasse nachweisen kann. Ansonsten gilt die Kündigungsfrist der privaten Krankenkasse.

    Sicher ist sicher: Melde dich lieber bei deiner gesetzlichen Krankenkasse.

    Posted 2 years ago #
  3. anonymous
    Inactive

    sofern du zwischenzeitlich die Karte benutzt hast würde ich mich in jedem Fall melden, sonst wirds später richtig teuer

    Posted 2 years ago #
  4. Sascha
    Inactive

    In die PKV kannst du nicht. Die GKV muss rückwirkend zum Jan. eine Versicherung nach §5 Abs.1 Nr.13 SGB V von Amts wegen durchführen. Damit bist du dort Mitglied.
    Wahrscheinlich wird die Kasse, wenn ihr klar ist das bei dir nichts zu holen ist, erst wieder "die Hand aufhalten" wenn du einen Job hast.
    Die Frage ist: Warum kriegst du keine Leistungen? Evtl. ist es möglich das du 1 Euro Alg2 beziehst, damit du von der Arge krankenversichert wirst.

    Posted 2 years ago #

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