Donnerstag, 17. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen:
    ich bin zum 01.01.2009 in ein Gesundheitsmodell eingetreten, welches mir bspw. einen Teil meine Fitnessstudiogebühren bezahlt und weitere Leistungen zusicherte. Voraussetzung war ein Krankenkassenwechsel in die Novitas BKK. Nach nunmehr 3,5 Monaten teilt mir die Novitas einfach mit, dass das Gesundheitsmodell aus dem Leistungskatalog gestrichen wurde. Vergleichbare Leistungen bietet die Novitas nicht mehr an. Auf telefonische Rückfrage teilt die Novitas mit, dass dies kein Fall fdür ein Sonderkündigungsrecht darstellt und ich noch keine 18 Monate Mitglied bin. Ich sehe das anders, da doch die Grundlage für den eigentlichen Krankenkassenwechsel entfallen ist. In der Satzung der BKK Novitas konnte ich diesbezüglich nichts finden. Kennt sich da jemand aus? Vielen Dank schon mal...

    Posted 3 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Hmmm, so etwas wie ein SoKü wegen Wegfalls eines Vertragsbestandteiles gibt es in der GKV nicht (man schließt ja keinen Versicherungsvertrag, sonder begründet eine Mitgliedschaft, §186 Abs. 10 SGB V).

    Das SoKü nach §175 SGB V greift ab 010109 nur noch, wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt/erhöht oder eine Prämienausschüttung verringert (§175 Abs. 4 SGB V).
    Von Leistungsausschlüssen ist nicht die Rede.

    Posted 3 years ago #

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