Sonntag, 12. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

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Stiefkind mitversichern???

(2 posts)
  1. anonymous
    Inactive

    Hallo,
    ich habe ein Problem und zwar waren mein Sohn und ich bis im August 2008 über die ARGE versichert. Im August habe ich allerdings geheiratet und bin nun bei meinem Mann mitversichert.Für unseren gemeinsamen Sohn gilt die Familienversicherung auch, allerdings angeblich nicht für seinen Stiefsohn.
    Mein mann ist noch in der Ausbildung und ich beziehe weiterhin Geld von der Arge.
    Mein Sohn bekommt Kindergeld und 200 euro unterhalt von seinem erzeuger.
    Das heißt die Arge ist für ihn nicht mehr zuständig weil er genug Einkommen hat.

    Jetzt lehnt die Krankenkasse die mitversicherung des Stiefkindes ab, da Der Hauptversicherte noch in Ausbildung und sein gehalt nicht reicht um das stiefkind mit zu versichern.

    die krankenkasse hat uns nun angeboten meinen sohn ( 5 JAHRE) selbst zu versichern und den Beitrag aus eigener Tasche (140€ im Monat) zu zahlen oder ihn eben beim erzeuger mitzuversichern, was absolut unmöglich ist,da wir zu ihm keinen kontak thaben.

    Ist das überhaupt rechtens?Kann die Krankenkasse das einfach so machen oder müssen sie ihn mitaufnehmen.
    Der kleine lebt in unserem Haushalt ist auch bei uns gemeldet, was wohl selbstverständlich ist.
    Hoffe auf eine rasche Antwort, da mein Kleiner zur zeit überhaupt nicht versichert ist.

    DANKE schon einmal im Vorraus!

    Posted 3 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Bei Stiefkindern ist eine Familienversicherung nur möglich, wenn es vom Hauptversicherten überwiegend unterhalten wird.
    Das ist eine recht komplizierte Berechnung. Ganz grob berechnet wird dieser in dem die gesamten Einkünfte in der Familie (auch die Leistungen der ARGE) ermittelt und dann durch die im HH lebenden Personen geteilt wird.
    Dies ist der Unterhaltsbedarf.
    Das Einkommen des Stiefkindes (z.B. Unterhalt ; Anteil an der Leistung der ARGE) darf die Hälfte des Unterhaltsbedarfes nicht überschreiten.
    Denke mal, dass Deine KK das geprüft hat und Du Dich darauf auch verlassen kannst.

    In dem Fall besteht tatsächlich kein Anspruch auf die Familienversicherung als Stiefkind. Die Mitgliedschaft kann wie gesagt über den leiblichen Vater durchgeführt werden. Wenn das nicht geht: sprich doch mit der ARGE. Ich weiß, dass manche ARGE´n in solchen Fällen die Mutter als ALG-II-Bezieherin anmelden. Dann könnte Dein Sohn weiter über Dich versichert werden.

    Posted 3 years ago #

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