Hallo zusammen, ich bin Student und befinde mich derzeit im Erststudium - da ich jetzt (leider) die 30 Jahre überschritten habe, hat mich meine Krankenkasse nun aufgefordert den stolzen Betrag von 120 EUR zu zahlen und nicht mehr den verminderten Studentenbetrag. Ich befinde mich aber in der Regelstudienzeit und habe mein Erststudium vor dem 30 Lebensjahr angefangen, jedoch im Allgemeinen später weil ich mein Abi auf dem 2. Bildungsweg gemacht habe und bekomme ja auch noch Bafög. Ist das rechtens, dass ich jetzt diesen hohen Beitrag zahlen muss?? Ich habe da mal gelesen, dass es Ausnahmefälle gibt - mein Bearbeiter kann oder will mir nicht helfen ;(. Ich hoffe, Ihr könnt mir da weiterhelfen ...
Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen
Student über 30 Krankenversicherung höherer Beitrag
(6 posts)-
Posted 2 years ago #
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Ende der KVdS:
Die Versicherung endet mit Ablauf des Semesters, in dem der Student das 30. Lebensjahr oder das 14. Fachsemester vollendet. Über diesen Zeitpunkt hinaus besteht die Versicherungspflicht fort, wenn die Art der Ausbildung, familiäre Gründe oder persönliche Gründe, insbesondere der Erweb der Zugangsvoraussetzung (z.B. Abitur) in einer Ausbildungsstätte des zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen.
Posted 2 years ago # -
Und noch eine Ergänzung:
Altersbegrenzung:
Die Versicherungspflicht endet mit Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Unerheblich ist dabei, wann die Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur) erlangt wurde.Verlängerungstatbestände:
Die Versicherungspflicht bleibt auf Antrag erhalten, wenn die Art der Ausbildung, familiäre oder persönliche, eine Überschreitung der Altersgrenze oder längere Fachstudienzeit rechtfertigen. Es kommen aber nur solche Gründe in betracht, die bei objektiver Betrachtung von solchem Gewicht sind, daß sie die Aufnahme oder den Abschluß des Studiums verhindern bzw. als unzumutbar erscheinen lassen. Umstände der persönlichen Lebensplanung des Einzelnen sind nach dem Willen des Gesetzgebers nicht zu berücksichtigen (z.B. Berufstätigkeit vor Beginn des Studiums, Familienplanung).
Zu den Gründen, die eine Verlängerung der KVdS rechtfertigen, können zählen:* vorübergehende oder dauernde Erkrankung oder Behinderung,
* universitäre Gründe (Verzögerung des Studiums z.B. durch Erkrankung des Professors / der Professorin, fehlender Praktikumsplatz o. ä.),
* Schwangerschaft und anschließende Betreuung des Kindes,
* Nichtzulassung zur gewählten Ausbildung im Auswahlverfahren,
* Grundwehr- oder Zivildienst, freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Entwicklungshelferdienst, Dienstverpflichtung als Soldat auf Zeit (Eingehen einer insgesamt mindestens achtjährigen Dienstverpflichtung als Soldat auf Zeit bei einem Dienstbeginn vor Vollendung des 22. Lebensjahres),
* Betreuung von behinderten oder aus anderen Gründen auf Hilfe angewiesenen Kindern,
* Mitarbeit in Selbstverwaltungsgremien einer Universität,
* Abbruch des Erststudiums wegen Krankheit und Aufnahme eines Zweitstudiums,
* Erstmaliges Nichtbestehen der Zwischen- oder Abschlußprüfung,
* Verhinderung der Studienaufnahme aus politischen Gründen,
* Aufbaustudium/Zweitstudium,
* Ausbildung im 2. Bildungsweg.Teilweise lehnen sich die Gründe eng an die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften des Bafögs an, bezüglich der Altersgrenze bestehen aber erhebliche Unterschiede zwischen dem Bafög und dem Sozialgesetzbuch.
Bei Erreichen der Altersgrenze teilt Euch die Krankenkasse das Ende der studentischen Krankenversicherung mit. Ihr habt dann in Form einer Anhörung Gelegenheit, eine Verlängerung aufgrund der aufgeführten Gründe zu beantragen. Vom Erreichen der Fachsemestergrenze erhält die Krankenkasse keine Kenntnis über Dritte (z.B. durch die Uni). Ihr seid selber verpflichtet, dies der Krankenkasse zu melden. Auch hier habt Ihr die Möglichkeit einer Anhörung. Doch Achtung, meldet Ihr Euch nicht, kann es zur rückwirkenden Umstufung kommen, daß heißt Ihr habt Beiträge aufgrund einer freiwilligen Einstufung nachzuzahlen, also lieber gleich melden.Posted 2 years ago # -
Wie ist eigentlich das zweitstudium definiert?
Der fikus stufft mich noch ins erststudium ein, da ich das andere nicht erfolgreich abgeschlossen.
Die kk sagt das ist ein zweitstudium.
Allerdings finde ich bei allen möglich textstellen nur den begriff erfolgreich abgeschlossenes erst studiu .Bin verwirrrt
Posted 1 year ago #
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