Also diese Höchstgrenze von 20 Stunden ist (soweit ich mich noch erinnere :oops: ) Begründet durch die Regelung ob du "ordentlicher Student" bist.
Wenn du mehr als 20 Stunden arbeitest, zählst du nichtmehr als Student sondern hauptsächlich als Arbeitnehmer.
Das ist dann auch in der privaten Krankenversicherung so.
Das Problem ist, wenn du als Arbeitnehmer eingestuft wirst, kannst du unter die versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung fallen (d. h. du musst zurück in die gesetzliche Krankenversicherung) und deinen Vollzeitstudenten Status verlieren.
Vielleicht ist es möglich den Vertrag auf 20 Stunden während des Semesters zu kürzen und die "Überstunden" auf die Semesterferien auszulagern? Oder die Grenze kann auch erweitert werden, wenn die Arbeit am Wochenende oder Nachts stattfindet.
Ich hoffe das war erstmal ein erster Überblick. Wenn du noch fragen hast, als her damit ;)
Grüße
Steffen