Donnerstag, 17. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Meine Mutter ist Ende August 2009 verstorben. Jetzt erhalte ich eine Nachforderung ihrer Krankenkasse für Krankenhauskosten (10Euro/ Tag Zuzahlung) und Eigenanteil Krankentransport (der vom Arzt veranlasst wurde).
    Meine Frage: kann die Krankenkasse diese Nachforderung stellen und halten, oder gibt es für derartige Forderungen eine kurze Verjährungsfrist

    <Anmerkung: Titel überarbeitet damit mehr Antworten kommen>

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Ja, die Forderung kann berechtigt sein. Die Verjährungsfrist beträgt 4 Kalenderjahre. Jedoch kann die Forderung nur rechtlichen Bestand haben, sofern das Erbe angetreten wurde. Haben Sie das Erbe ausgeschlagen müssen Sie es der Krankenkasse nachweisen. Die Auschlagung sollte gerichtlich über ein Nachlassgericht oder noteriell beglaubicht sein.

    Haben Sie das Erbe angetreten, sind Sie zu Zahlung als Erbe verpflichtet. Mit dem Erbe übernehmen Sie nicht nur Guthaben, Güter oder anderes Vermögen, sondern auch ausstehende Forderungen.

    Posted 2 years ago #

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