Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Ich habe in 2005 ein Studium - parallel zur Arbeit - begonnen. Sämtliche Studiengebühren habe ich zunächst selber gezahlt und in der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben. In 2009 habe ich das Studium beendet und der Arbeitgeber hat mir sämtliche Gebühren erstattet.

    In meiner jetzigen Steuererklärung für 2009 muss ich ja die Erstattung des Arbeitgebers angeben, oder? Können Sie hierzu die entsprechende Zeile nennen?

    Des Weiteren - und für mich viel "wichtiger": Der Arbeitgeber hatte in 2009 in meiner Gehaltsabrechnung diese Erstattung als "Sachbezug SV-pfl. EB" angegeben, sodass mein Nettogehalt komplett aufgezehrt wurde. Da ich nunmehr einen StB kontaktiert habe, sagte mir dieser, dass ihm das komisch vorkommt und ich das nochmal prüfen lassen soll (zur Info: Ich habe mich verpflichtet, 3 Jahre bei dem Arbeitgeber zu bleiben, ansonsten muss ich die Studiengebühren anteilig erstatten). Frage a) Ist die Erstattung wirklich sozialversicherungspflichtig? Frage b) Was kann ich jetzt noch machen, wenn dies nicht so ist?

    Danke für Ihre Hilfe!

    Posted 1 year ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Ich möchte noch erwähnen - falls wg. ggf. geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen - dass die Erstattung der Studiengebühren im Mai 2009 erfolgte und die SV-Beiträge mit der Gehaltsabrechnung per 15.06.2009 einbehalten wurden.

    Posted 1 year ago #
  3. anonymous
    Inactive

    Hallo,
    nach § 14 Sozialgesetzbuch IV sind alle Zahlungen des Arbeitsgebers beitragspflichtig.
    Ausnahmen sind hier geregelt:
    http://www.gesetze-im-internet.de/svev/__1.html
    Da fast alle Ausnahmen von der steuerrechtlichen Beurteilung abhängen, macht es Sinn zunächst diesen Aspekt über Steuerberater oder Finanzamt abzuklären. Wenn die Steuerpflicht auf diese Zahlung korrekt ist, ist auch die Beitragspflicht korrekt.
    Gruß
    RHW

    Posted 1 year ago #

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