Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Hallo zusammen, ich habe eine UK-Teilprothese die 3 Jahre alt ist. Die vorderen Zähne wurden schon mehrfach repariert, weil sie immer wieder rausbrechen . Die Krankenkasse will jedoch keine neue Prothese bezahlen, da Prothesen generell erst nach 5 Jahren ersetzt werden. Ist dies richtig? Gibt es da nicht auch Ausnahmen?
    Wäre für Information dankbar!
    Gruss mariposa.1

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Hallo mariposa.1,

    es ist zwar richtig, dass ein Zahnersatz generell länger als nur 3/5 Jahre halten sollte, aber ein gesetzlich verbriefter Anspruch auf Garantie besteht nur in den ersten zwei Jahren ab Eingliederungsdatum. Das weiß auch die AOK, denn diese Regelung findet sich im SGB V (müßte §55 sein). Sollte also ein Zahnersatz nach 2 Jahren und einem Tag erneuerungsbedürftig sein, dann hat die Kasse auch einen erneuten Zuschuss zu erteilen. Hilfreich wäre hier, von dem Zahnarzt zu dem neuen Heil- und Kostenplan ein Attest erstellen zu lassen oder zumindest eine Begründung warum der ZE nach so "kurzer" Zeit neu muss. Nach so kurzer Zeit würde wahrscheinlich erst eine neue Genehmigung nach einer Begutachtung erfolgen, aber verweigern können Sie es Dir nicht.

    Viele Grüße
    Eine Zahnersatzsachbearbeiterin
    einer Krankenkasse
    ;-)

    Posted 2 years ago #

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