Schlage vor, dass nächste Mal die KK zu beauftragen, die Arbeitsunfähigkeit (AU) des vermeintlichen Urlaubers durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüfen zu lassen - s.g. Arbeitgeberzweifel.
Günstig: Die AU dauert noch ein paar Tage. Man sollte dann den Grund des Zweifels angeben und, wenn Sie es schriftlich einreichen, bitte mit angeben, welche Tätigkeit der Betroffene ausübt - das verhindert Zeitverzögerung dr. Nachfragen der KK. Gut wäre auch den Arbeitgeberabschnitt mit an die KK zu senden, da der KK aufgrund der Kurzfristigkeit oft noch keine Info über die AU vorliegt.
Grds. wird der MDK die AU aber nur für die Zukunft prüfen, also z.B. feststellen, dass ab Tag X wieder Arbeitsfähigkeit besteht, bzw. bis zum Tag X die AU plausibel ist. Er wird keine Aussagen darüber treffen (zumindest nicht offiziell), dass das ganze (für die Vergangenheit) vorgetäuscht war.