Donnerstag, 17. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Hallo,
    wollte meine gesetzliche Krankenkasse zum Ablauf der 18 monatigen Bindefrist kündigen. Vor 2 Wochen war ich 7 Tage familienversichert. Nun erhalte ich von der Krankenkasse ein Schreiben, in welchem mir mitgeteilt wird, dass bei einem Tag Unterbrechung, ab dem Tag der Unterbrechung, eine neue Bindefrist von 18 Monaten inkraft tritt.

    Mich würde interessieren, ist es eine falsche Interpretierung von Gesetzen, oder gibt es tatsächlich einen zutreffenden Absatz in einem Gesetz?

    Wer kann hierzu eine Auskunft geben. Habe im Internet zu diesem Fall nicht gefunden. Sage schon mal danke für die zahlreichen Antworten.

    Hab ausversehen ein doppelposting. Bitte das ander löschen.

    Posted 3 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Bei der Unterbrechung der Mitgliedschaft ist es erforderlich, dass die 18-monatige Bindungsfrist vor einer Neuwahl der Krankenkasse erfüllt ist. Die "alte" Krankenkasse stellt keine Kündigungsbestätigung aus, sondern nur eine Mitgliedsbescheinigung.

    Eine neue Bindungfrist tritt nicht in Kraft, wenn die "alte" Krankenkasse die Mitgliedschaft nur auf Grund der Unterbrechung einer Familienversicherung weitergeführt hat. Da die Familienversicherung keine Mitgliedschaft darstellt, wird diese Versicherung der Bindungsfrist nicht mitberechnet. Die Mitgliedschaftszeit - vor der Unterbrechung durch die Familienversicherung - ist der gesamten Bindungsfrist zuzurechnen. Nach Ablauf kann die Mitgliedschaft fristgerecht zum Ende des übernächsten vollen Kalendermonats ordentlich gekündigt werden. Bitte lege Widerspruch gegen das Schreiben deiner Krankenkasse schriftlich ein, wenn sie auf eine neue Berechnung der Bindungfrist bsteht. Widerspruchsfrist beträgt ein Monat nach Eingang des Schreibens deiner Krankenkasse.

    Die rechtlichen Hintergründe sind u. a. im § 175 SGB V geregelt.

    Viel Erfolg!

    Posted 3 years ago #

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