Beiträge zur Krankenversicherung der Studenten (KVdS) werden grundsätzlich im Voraus für das gesamte Semester eingefordert, wenn der Versicherte die Beiträge ohne Einzugsermächtigung zahlt. Die Krankenkasse kann jedoch auch monatlich die Beiträge einfordern. Hierbei ist jedoch zu beachten, welcher Zahlungstermin für welchen Beitragsmonat im Beitragsbescheid festgelegt wurde. In den meisten Bescheiden steht, dass der Beitrag zum 15. des Folgemonats für den abgelaufenen Kalendermonat (Vormonat) zu zahlen ist (zum 15.04.2009 für März 2009).
Kommt es zur Beitragsüberzahlung ist grundsätzlich die Beitragserstattung der zuviel gezahlten Beiträge bei der KK zu beantragen. Beitragsüberzahlungen treten bei nachfolgend gemeldeten Vorangversicheruungen ein (z. B. nachträgliche Meldung über den Bezug von Alg II)
Überschneidet also deine Beitragszahlung zur KVdS mit dem Beginn des Anspruches auf Agl-II, dann bekommst du dein zuviel gezahlten Beitrag aus der KVdS auf Antrag zurück. Rufe also einfach deine KK an.