Donnerstag, 17. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

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Vorgehen der DAK rechtswidrig und verfassungswidrig

(33 posts)
  1. anonymous
    Inactive

    Die DAK verlangt Zusatzbeiträge, kündigt dies "im Februar" an, für ab Februar.

    Finanziell interssanten Mitgliedern wird dieser Zusatzbeitrag im Kündigungsfall aber erlassen, weitere Vergünstigungen angeboten.

    Für Kranke, Behinderte, ergo die, die Leistunge benötigen, gilt dies nicht.

    Gemäß Art. 3 Abs. 3 GG darf niemand wegen seiner Behinderung benachteilgt werden.

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Na dann verklag die DAK doch!
    Du wirst es nur schwer haben, dich auf Artikel 3 GG zu berufen, denn woher weißt du denn, dass Kranke, Behinderte, etc. dieses Angebot nicht erhalten?

    Posted 2 years ago #
  3. anonymous
    Inactive

    Das war von der DAK ein ganz großer Fehler. Ich möchte jetzt nicht in der Haut des einen Mitarbeiters stecken, der das verbockt hat. Jedenfalls wenn es einer war ;)

    Aus meiner Krankenkassenzeit bin ich mir sicher, dass nicht einfach so Schreiben mit Rückerstattungen verschickt werden.

    Normalerweise muss doch bei einer Erstattung jedenfalls mit dem Vorgesetzten das geklärt werden oder? Und ob der das ohne Rücksprache einfach erlaubt ;) per Schreiben!?

    Posted 2 years ago #
  4. anonymous
    Inactive

    1. Weil das zureichend im Netz und in den Medien thematisiert wurde, vergl.
    beispielsweise NDR 11.03..

    Vorliegend ergo Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot, was verfassungrechtlich
    angreifbar ist, vom BVerfG gekippt würde.

    Die DAK hat sich hier einen Bärendienst erwiesen.

    Jeder so betroffene sollte sich ergo an diese Krankenkasse wenden, förmlicher
    Widerspruch, auf deren auch hier veröffentlichtes Angebot beziehen (Kopie dieses
    Schreibens ausdrucken und mit anlegen), gleiches einfordern.

    Bei Ablehnung seitens der Krankenkasse auf GG verweisen, Zahlung ablehnen. Besteht
    die DAK dennoch darauf geht alles den Rechtsweg, Karlsruhe darf entscheiden.

    2. Zudem kann die DAK natürlich nicht einfach im Februar ankündigen "jetzt zahl mal ab
    Februar."

    3. Nebenbei sollten sich Versicherte auch darauf berufen:
    Das Kartellamt ist in Sachen DAK aktiv.

    Posted 2 years ago #

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