1. Weil das zureichend im Netz und in den Medien thematisiert wurde, vergl.
beispielsweise NDR 11.03..
Vorliegend ergo Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot, was verfassungrechtlich
angreifbar ist, vom BVerfG gekippt würde.
Die DAK hat sich hier einen Bärendienst erwiesen.
Jeder so betroffene sollte sich ergo an diese Krankenkasse wenden, förmlicher
Widerspruch, auf deren auch hier veröffentlichtes Angebot beziehen (Kopie dieses
Schreibens ausdrucken und mit anlegen), gleiches einfordern.
Bei Ablehnung seitens der Krankenkasse auf GG verweisen, Zahlung ablehnen. Besteht
die DAK dennoch darauf geht alles den Rechtsweg, Karlsruhe darf entscheiden.
2. Zudem kann die DAK natürlich nicht einfach im Februar ankündigen "jetzt zahl mal ab
Februar."
3. Nebenbei sollten sich Versicherte auch darauf berufen:
Das Kartellamt ist in Sachen DAK aktiv.