Ich habe eben auf ein Kommentar von RevengeofPKV geantwortet. Da ist bei mir eine Frage aufgekommen.
Zurzeit gibt es sehr viele Fusionen in der Krankenkassen Welt. Mittlerweile gibt es auch schon ein paar Angebote für Wahltarife. Diese haben normalerweise eine Bindefrist von 3 Jahren.
Wie ist das eigentlich, wenn eine Krankenkasse fusioniert und ich einen Wahltarif habe. Bin ich auch an die neue bzw. entstehende Krankenkasse gebunden?
Die Grundlage des "Vertrags" ändert sich doch? Gerade auch bei Kassenarten übergreifenden Fusionen.
Gibt es Bedingungen an welche die "Lösung der Bindefrist" gebunden ist? z.B. Name ändert sich, Geschäftsstellen werden aufgelöst, neue Vertragspartner bei den Zusatzversicherungen, Änderung der Leistung usw.
Wurde das Thema schon intern in Krankenkassen diskutiert? Vielleicht kann jemand einen Einblick liefern.
Ganz so selten wird diese Frage nicht aufekommen, denn gerade auch die großen Krankenkassen sind mittlerweile Fusions begeistert.
Eure Stimmen dazu?
