Sonntag, 12. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

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Wann bin ich kinderlos?

(5 posts)
  1. anonymous
    Inactive

    Hi,
    meine Kinder sind 1963 und 1965 geboren - und sie leben. Ich, geb. im Januar 1940, habe also Kinder.
    Dennoch werde ich zum Zusatzbeitrag für Kinderlose herangezogen. Ist das rechtens? Wieso?

    Posted 1 year ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Nicht abzuführen ist der Beitragszuschlag für

    1. Eltern, das heißt leibliche Eltern, Adoptiveltern, Stief- oder Pflegeeltern. Die Eltern müssen ihre Elternschaft der beitragsabführenden Stelle, also entweder dem Arbeitgeber gegenüber oder gegenüber der Pflegekasse nachweisen. Sowohl der Vater als auch die Mutter sind vom Beitragszuschlag befreit;
    2. Mütter und Väter, deren Kind jedoch inzwischen verstorben ist;
    3. Mitglieder, die vor dem 1.1.1940 geboren sind;
    4. Mitglieder, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Der Nachweis ist für den Beitragszuschlag entscheidend.
    Wer seine Elterneigenschaft nicht nachweist, gilt als kinderlos und muss den Beitragszuschlag zahlen. Erbringt der Mitarbeiter den Nachweis, entfällt für ihn der Zuschlag erst zu Beginn des darauf folgenden Monats.

    Posted 1 year ago #
  3. anonymous
    Inactive

    @Kommentar 2.

    Da ist nichtsmehr hinzuzufügen. Sehr gute Antwort.

    Posted 1 year ago #
  4. anonymous
    Inactive

    Nunja, eine Kleinigkeit wäre noch hinzuzufügen: Wie soll der Nachweis erbracht werden? Die Form des Nachweises ist ebenfalls festgelegt. Der Nachweis erfolgt mit einer Geburturkunde eines der Kinder oder dem Familienstammbuch. Auch die Vaterschaftsanerkennung oder Adoptionsurkunde bzw. amtlicher Pflegenachweis bei Pflegekindern sind als Nachweis ausreichend. Andere Nachweise werden meist nicht anerkannt. Das bedeutet, dass die Steuerklasse auf der Steuerkarte zum Beispiel kein Nachweis in diesem Sinne ist.

    Posted 1 year ago #

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