Sonntag, 12. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Arbeitslosigkeit ermöglicht - gerechterweise - ein Zurück zur GKV (als Pflichtversicherter). Nun: Ich BIN zum 1.1.2010 arbeitslos geworden und darf nicht zurück in die Gesetzliche. (So die Auskunft der AOK sowie zweier Ersatzkassen). Grund: Als ehem. Beamter erhalte ich kein Arbeitslosengeld I. Stattdessen erhalte ich aber für sechs Monate einen sog. Unterhaltsbeitrag nach Art. 11 III BayDG, der rechtlich dem Arbeitslosengeld I 'nachempfunden' ist. Weshalb die Ungleichbehandlung zwischen einem ehem. Angestellten und einem ehem. Beamten des Öffentlichen Dienstes? - Oder war die Auskunft der Gesetzlichen falsch und der Unterhaltsbeitrag berechtigt doch zur Rückkehr in die GKV?

    Posted 2 years ago #
  2. Sascha
    Inactive

    Guten Morgen,

    der §5 Abs.1 Nr.2 welche die Versicherungspflicht in der GKV begründet (und damit auch die Rückkehr) schließt diese Leistung nicht ein: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
    Daher sehe ich spontan kein "Hintertürchen" um wieder in das Solidarsystem zu kommen.
    Was ist nach dem 6 Monaten? Alg2? Dann greift §5 Abs.1 Nr.2a!
    Gruß

    Posted 2 years ago #
  3. anonymous
    Inactive

    Sorry Sascha, aber $5 Abs. 1 Nr. 2a greift nicht bei zuletzt PKV Versicherten.

    Posted 2 years ago #

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