Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Hallo,

    ich habe jetzt in den Ferien einen Ferienjob bei einem Getränkemarkt bekommen. Ich hatte mich noch nicht darum gekümmert, wer die Versicherung bezahlen muss. Muss ich diese bezahlen oder wer macht das? Bekomme ich das von meinem Geld weggerechnet?

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Hallo,

    sicherlich handelt es sich bei deinem Fereienjob um eine vertraglich festegelegte kurzfristige Beschäftigung. Diese Bschäftigung ist dann nicht sozialversicherungspflichtig, wenn die Befrustung der Beschäftigung zwei Kalendemonate bzw. 50 Arbeitstage nicht überschreitet. Beiträge zur Sozialversicherung sind bei diesen Voraussetzungen nicht vom Arbeitnehmer zu zahlen. (vgl $ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV oder hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html ) Übersteigt das Einkommen in diesem Jahr monatlich 360,00 EUR ist eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht mehr möglich. (vgl. $ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V oder heir: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html ) Erkundige dich bitte bei deiner Krankenkasse über eine freiwillige Mitgliedschaft.

    Posted 2 years ago #

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