Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Hallo,
    ich lebe mit meinem Freund zusammen, der ein monatliches Einkommen von rund 2.000 Euro netto hat. Aus einer früheren Beziehung habe ich einen zweijährigen Sohn. Nun habe ich meinen Teilzeitjob verloren. Kommt für die Krankenversicherung das Arbeitsamt auf oder muss mein Freund mich mit versichern? Wenn er das machen kann, kann er dann auch meine Tochter mit versichern? Er ist in einer gesetzlichen Krankenversicherung.

    Vielen dank.

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Also - Wenn jetzt ALG I bezogen wird, bleibt die Versicehrung bei der jetzigen Kasse bestehen.

    Da Sie nicht verh. sind, kommt eine mitversicherung für Sie nicht in Betracht.

    Aber wird denn kein ALG II bezogen (ich ahne es schon - EK des Freundes zu hoch).

    Ihr Sohn kann nur über den Stiefvater versichert werden, wenn der sog. überwiegende Unterhalt gegeben ist, hierzu fehlen jedoch Infos über Ihr Einkommen, und ggf. Unterhaltszahlungen für den Sohn.

    Posted 2 years ago #

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