Der RV-Träger hat aber nur die Zeiten, wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder ALG-Bezugszeiten bestanden hat. Freiwillige und Familienversicherungszeiten bei der Krankenkasse sind nicht beim RV-Träger hinterlegt!
Grundsätzlich hat eine Krankenkasse nur dann die Daten der vorhergehenden Krankenkasse, wenn ein Krankenkassenwechsel nach dem neueren Krankenkassenwahlrecht vorgenommen wurde. Es liegen also nicht zwangsläufig die Daten der vorhergehenden Krankenkasse vor. Und wenn es lang genug her ist, sind die notwendigen Daten auch bereits vernichtet, da die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind!
Daher sind die Sätze, die auch RevengeofPKV geschrieben hat zu beachten!!! Bescheinigungen sind gut aufzuheben! Wird wohl seinen Sinn haben, wenn so etwas auf Papieren steht;-) Aber dieser Satzessinn wird den meisten erst dann bewusst, wenn die Altersrente vor der Türe steht und man auf einmal Versicherungszeiten von vor 40, 50 Jahren nachweisen muss. Und die böse Krankenkasse hat dann die Zeiten nicht mehr, da die Aufbewahrungsfristen schon lange abgelaufen sind....