Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Hallo! Ich bin Rentner und bekomme Witwenrente aus der Unfallrentenversicherung als auch aus der gesetlichen Rentenversicherung. Ich habe ein Angebot bekommen ca 6 Stunden die Woche für einen Bekannten zu arbeiten. Muss ich meine Krankenkasse davon in Kenntnis setzen oder gilt das geringfügige Beschäftigung und ist abgabenfrei? Ich freue mich auf Antworten, Heiner

    Posted 1 year ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Ich gehe mal davon aus das die Tätigkeit nicht mehr als 400,00 Euro monatlich beträgt !? In diesem Fall wird lediglich eine Meldung an die Minijob-Zentrale von deinem Bekannten erledigt (ausser natürlich es handelt sich um Schwarzarbeit).

    Falls die Beschäftigung höher entlohnt wird muss Ihr Bekannter Sie bei Ihrer Krankenkasse anmelden.

    Die Anmeldungen werden aber in jedem Fall von Ihrem Bekannten und nicht von Ihnen übernommen.

    Posted 1 year ago #

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