Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    PKV-Versicherte, die selbständig tätig sind, können nicht in die GKV wechseln. Die Zugangsvoraussetzungen werden auf Grund der Antragsfrist zur Freiwilligen Mitgliedschaft gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V oder zu einer Pflichtmitgliedschaft für Nichtversicherter gemäß $ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V grundsätzlich NICHT erfüllt!
    Befindet sich jemand im Beschäftigungsverhältnis und unterschreitet die Jahresarbeitsentgeltgrenze (im Jahre 2009 = 3.600,00 EUR) meldet der Arbeitgeber der KK eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung an (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
    Hat der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr bereits vollendet und war in den letzten 5 Jahren nicht in der GKV versichert, tritt auch dann keine versicherungspflicht ein, wenn die Voraussetzungen einer Versicherungspflicht bzw. Versicherungsberechtigung erfüllt sind. (siehe § 6 Abs. 3a SGB V)
    Hier stellen sich also die Fragen: Um welche Einkommensart handelt es sich? Wie alt ist der Wechselnde zur GKV? Wie hoch ist sein Arbeitsentgelt? Ist ggf. der Ehegatte in der GKV und besteht daher auf Grund geringen Einkommens eine Möglichkeit der Familienversicherung in der GKV? ...
    Wie du siehst, Steffen, ist deine Frage zu allgemein gestellt.

    Posted 2 years ago #

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