Meine Mutter hat eine Rente von Euro 522,00. Ich habe gehoert, dass der Zusatzbeitrag der GKV nicht mehr als 1% des Einkommens ausmachen darf. Stimmt das? - Danke
Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen
Zusatzbeitrag
(3 posts)-
Posted 1 year ago #
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Guten Tag,
die Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag erheben, der auf 1 % der beitragspflichtigen Einnahmen begrenzt ist. Abweichend davon, kann die Krankenkasse auch einen "pauschalen" Zusatzbeitrag erheben, der den Betrag von 8,00 € nicht übersteigen darf. Bei der zweiten Variante verzichtet die Krankenkasse auf eine Prüfung der Höhe der Einnahmen der Mitglieder.
Da diese Einkommensprüfung mit einem hohen Aufwand, also auch mit erheblichen Kosten, verbunden ist, neigen die Kassen eher dazu einen pauschalen Zusatzbeitrag zu erheben.Ich gehe davon aus, dass die Krankenkasse Ihrer Mutter einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8,00 € erhoben hat. Auch wenn die 8,00 € mehr als 1 % der Rente entspricht, ist das in Ordnung.
Rechtsgrundlage dazu: § 242 Abs. 1 Satz 1, 2 und 3 SGB V
Viele Grüße
Posted 1 year ago # -
Hallo Lesende,
von mir als HartzIV'ler wird 8 Euro Krankassen-Zusatzbeitrag verlang;
mittlerweile unter Androhung von Zwangsmaßnahmen.Woher soll ich das Geld nehmen? Muss ich es vom Posten 'Essen' nehmen, oder vom Posten gesellschafftliche Teilhabe (Zeitung, Kino, Medien ..)?
8 Euro sind ja weit mehr, als 2 % der mir zugebilligten, monatlichen, überlebensnotwendigen monetären Mittel.Mittlerweile treibt mich die Deutsche BKK in die Insolvenz, fordert 40 Euro Krankenkassen-Zusatzbeitrag + Gebühren und droht offen mit Vollstreckungsverfahren, in dessen Rahmen noch mehr Kosten auf mich zu-kommen können, die ich erst Rechtnicht zahlen kann.
Mich überfordern diese Zusatzkosten.
Vor diesen Verhältnissen kapituliere ich.
Ich habe die BKK mehrfach aufgefordert, mich aus dem Vertragsverhältnis zu entlassen; sie ziehen Ihr Verfahren einfach durch. Für mich bedeutet es den Ausstieg, ich falle raus, aus dem System, und bleibe verschuldet zurück.Ich denke, der Krankenkassen-Zusatzbeitrag ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg, prekäre Verhältnisse zu verfestigen, mit dem Ziel, die Armen endgültig chancenlos zurück, nicht mehr mitmachen zu lassen, abseits still zu halten.
Mir ist nicht bekannt, dass die Höhe des KK-Zusatzbeitrages (8 Euro) im Verhältnis zu den minimalen, überlebensnotwendigen Bezügen von HartzIVler' und Rentner'innen rechtlich (Grundgesetzlich) geprüft sei.
Alles Gute
Posted 1 year ago #
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