Hallo @ all,
ich habe folgende Frage:
Mein Sohn ist seit seiner Geburt (25 Jahre)für einen etwaigen Krankenhausaufenthalt zusatzkrankenversichert. Eine Leistung wurde in den ganzen Jahren nicht in Anspruch genommen. Das nur zur Info, dass die Krankenversicherung nicht erst bei Diagnosestellung abgeschlossen wurde.
Im letzten Jahr war er in der Psychiatrie -Krankenhaus-. Hier wurden keine privatärztlichen Leistungen in Anspruch genommen.
Jetzt habe ich gelesen, wenn keine privatärztlichen Leistungen in Anspruch genommen werden, würde die Krankenversicherung -Privat- ein Tagegeld zahlen.
Ich habe eine Bestätigung über den Aufenthaltszeitraum an den Krankenversicherer geschickt und heute wurde ein ausführlicher Krankenhausbericht angefordert.
Könnte denn der Krankenversicherer eine Leistungserstattung ablehnen, da es sich um einen Aufenthalt in einer Psychiatrie handelt?
Unter Umständen etwas wenig Info, aber im Moment weiß ich auch noch nicht mehr und würde mich gerne auf etwaige Diskussionen vorbereiten oder vielleicht gibt es den einen oder anderen Link über einen Präzedensfall.
Danke schon mal im Voraus Chiara
