Dienstag, 22. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

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Zusatzkrankenversicherung-Aufenthalt Psychiatrie

(3 posts)
  1. anonymous
    Inactive

    Hallo @ all,

    ich habe folgende Frage:

    Mein Sohn ist seit seiner Geburt (25 Jahre)für einen etwaigen Krankenhausaufenthalt zusatzkrankenversichert. Eine Leistung wurde in den ganzen Jahren nicht in Anspruch genommen. Das nur zur Info, dass die Krankenversicherung nicht erst bei Diagnosestellung abgeschlossen wurde.

    Im letzten Jahr war er in der Psychiatrie -Krankenhaus-. Hier wurden keine privatärztlichen Leistungen in Anspruch genommen.

    Jetzt habe ich gelesen, wenn keine privatärztlichen Leistungen in Anspruch genommen werden, würde die Krankenversicherung -Privat- ein Tagegeld zahlen.

    Ich habe eine Bestätigung über den Aufenthaltszeitraum an den Krankenversicherer geschickt und heute wurde ein ausführlicher Krankenhausbericht angefordert.

    Könnte denn der Krankenversicherer eine Leistungserstattung ablehnen, da es sich um einen Aufenthalt in einer Psychiatrie handelt?

    Unter Umständen etwas wenig Info, aber im Moment weiß ich auch noch nicht mehr und würde mich gerne auf etwaige Diskussionen vorbereiten oder vielleicht gibt es den einen oder anderen Link über einen Präzedensfall.

    Danke schon mal im Voraus Chiara

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Das vorgehen der Krankenkasse ist grob rechtswidrig.

    Der sogenannte "ausführliche Krankenhausbericht" gehört zu den Behandlungsunterlagen. Hier sind sehr enge Grenzen gesetzt, wer diese einsehen darf. Einsichtsrecht, bzw. Übersendung in Kopie steht Ihrem Sohn, als Patienten, zu (wobei es - nur in diesem Fall - unter Umständen Einschränkungen geben kann, da es sich "psychiatrische Behandlungen" handelt). So Krankenhaus oder Ärzte diese Unterlagen - ohne ausdrückliche Zustimmung Ihres Sohnes - weitergeben, wäre dies ebenfalls rechtswidrig, sie unterliegen zudem, nicht grundlos, der Schweigepflicht.

    Die Krankenkasse hat kein Recht auf diese Unterlagen, auch nicht zur Prüfung von Kostenübernahmen. Sollte man sie diesbezüglich unter Druck setzen, wäre auch dies rechtswidrig.

    Nicht ohne Grund gibt es das Datenschutzgesetz. Bedenken Sie bitte, diese Unterlagen enthalten - höchst vertrauliche, schutzwürdige, "Details" über ihren Sohn, die vorliegend noch höher anzusiedeln sind, als rein medizinische Daten zu organische Erkrankungen. Denn, psychiatrische Unterlagen beinhalten immer auch Angaben zum privaten Lebensbereich (die niemanden etwas angehen)!

    Hierzu weiteres anzuführen, könnte in Konflikt mit dem Rechtsberatungsgesetz stehen.
    Sie müssen hierzu aber keinen Anwalt konsultieren, können sich einfach an den Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes wenden.

    Was weitere Fragestellungen anbetrifft, kann man diese nicht - pauschal - beantworten, da der Sachverhalt zu unpräzise ist, die vertraglichen Grundlagen unbekannt sind.

    Grob eingeschätzt, würde ich keine Unterschiede zwischen rein organisch orrientierten medizinischen oder psychiatrischen Klinkaufenthalten sehen.

    Posted 2 years ago #
  3. anonymous
    Inactive

    Danke für Deine Antwort :-)

    Ich schreibe gerade nochmal was die Versicherung geschrieben hat:

    Entscheidung und Information zur Kostenerstattung

    Um den Leistungsanspruch prüfen zu können, benötigen wir eine Kopie des ausführlichen Entlassberichtes der Klinik.

    Ich müßte jetzt die allgemeinen Versicherungsbedingungen durchlesen um festzustellen ob sie einen Bericht anfordern dürfen.

    Allerdings habe ich jetzt auf die Schnelle bei Auszahlung der Versicherungsleistung folgenden Punkt gefunden:

    Das Krankenhaustagegeld wird gezahlt aufgrund einer Bescheingung der Krankenanstalt mit Namen der behandelten Person, Krankheitsbezeichnung, Aufnahme und Entlassungstag.

    Ich muß dazu sagen, dass ich bei dem Wort Bericht oder Gutachten fast eine Allergie bekomme, da wir während des Aufenthaltes einen Rechtsanwalt hinzuziehen mußten und auch von Seiten der Ärzte Falschangaben gemacht wurden. Sie fühlten sich wohl zu sehr kontrolliert. Ich dachte wir hätten das jetzt hinter uns -soweit-.

    Wie du schon sagst enthalten die Berichte Aussagen die sehr persönlich sind und ich bin eigentlich nicht bereit diese vorzulegen. Ich werde deswegen auch nächste Woche ein telefonisches Gespräch mit unserem Anwalt suchen um nichts falsch zu machen.

    Es kann ja sein, dass sie aufgrund zukünftiger Ansprüche das Ganze schon im Keim ersticken wollen.

    Vielleicht mache ich mit natürlich auch Gedanken die nicht notwendig sind, aber wenn wir nur verpflichtet sind eine Bescheinigung vorzulegen muß ich keinen ausführlichen Entlassungsbericht vorlegen.

    Irgendwie hört sich das wahrscheinlich bescheuert an, aber wenn wir eins gelernt haben ist, dass die Ärzte in diesem Fall die Worte verdreht haben bevor sie ausgesprochen wurden.

    Was die Versicherung uns zu Lasten legen könnte wäre, dass wir vorher nicht nachgefragt haben -aber hier habe ich nicht dran gedacht-.

    Bzw. das der Abstand zwischen Entlassung Ende Oktober und Antragstellung vor 14 Tagen zu spät erfolgte.

    Chiara
    und übrigens ein schönes Wochenende

    Posted 2 years ago #

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