Sonntag, 12. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

überversorgung

14.10.2009 | 22:47 Uhr

Bedarfsplanung Ärzte, Zahnärzte

Damit die medizinische Versorgung auf Landesebene gesichert ist und nicht über- oder unterversorgt, hat der Gesetzgeber sich Gedanken gemacht und als Lösung ein Planungs– und Sicherstellungsinstrumentarium erstellt. So gibt es in Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und den vertragsärztlichen Versorgungszentren einen Bedarfsplan, welcher die optimale medizinische Versorgung regelt. Dieser Bedarfsplan muss jedoch aufgrund schwankender Faktoren stets geprüft werden. So beispielsweise die Entwicklung der Versicherungsmitglieder in dem zu versorgenden Bereich und die notwendigen Fachärzte.

Grundlegend müssen die Bedarfsplanungsrichtlinien vom Bundesausschuss beachtet werden. Ziel dieser Bedarfsplanung ist es ein gerechtes Verhältnis von Angebot und Nachfrage in den einzelnen Bereichen sicherzustellen. Eine weitere wichtige Richtlinie ist die Finanzstabilität der im Versorgungsgebiet zuständigen Krankenversicherung zu gewährleisten. Unter der Berücksichtigung der Richtlinien der Krankenversicherung, der Versichertenzahl, der Morbiditätsentwicklung, der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und die Grundsicherung der medizinischen Versorgung wird durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ein Bedarfsplan erstellt.

Eine Überversorgung besteht bereits wenn der Versorgungsgrad um 10% höher ist als der allgemeine Bedarf. Aber gerade in großen Landkreisen ist trotz einer eigentlichen Überversorgung, aufgrund einer nicht gleichmäßigen Verteilung der Ärzte, eine Unterversorgung vorhanden. Diese muss dann durch eine sogenannte Sonderbedarfszulassung ausgeglichen werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat stets die Aufgabe ein ausgeglichenes Verhältnis zu schaffen.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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