Lexikon - Krankenversicherung -
Behandlungsbedarf
Der Behandlungsbedarf ist eine medizinische Versorgung, welche im § 71 Abs. 1 SGB V festgelegt ist. Dieser Bedarf muss jährlich neu überprüft werden, denn verschiedene Faktoren sind maßgebend für die Ermittlung des Behandlungsbedarfs. Ein sehr wichtiger Faktor ist die Zahl der Mitglieder der einzelnen Krankenkassen und die Morbiditätsstruktur, welche den Krankheitszustand der Versicherungsnehmer einer Krankenkasse bezeichnet.
Weiterer Faktor sind die ärztlichen Leistungen die nach dem vorgeschriebenen Leistungskatalog abgerechnet werden müssen. Auch der Umfang der vertragsärztlichen Leistungen mit Leistungsverlagerung zwischen den Ärzten und Krankenhäusern, sowie in welcher Form die Wirtschaftlichkeitsreserven ausgeschöpft wurden, stellen einen wichtigen Berechnungspunkt für den Behandlungsbedarf dar.