Freitag, 10. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

zitat behinderung

14.10.2009 | 20:21 Uhr

Behinderung

Ist durch einen gesundheitlichen Schaden ein Mensch in seinen körperlichen Funktionen eingeschränkt resultiert daraus eine starke Beeinträchtigung des Soziallebens. Wird nach Untersuchungen festgestellt das diese Beeinträchtigung einen Entwicklungsrückstand von sechs Monaten belegt, so spricht man von einer Behinderung des Menschen. Dies kann körperlich, geistig und seelisch sein. Die Rechte und Ansprüche auf Unterstützung, wie Rehabilitation, Teilnahme und Leistungen am Arbeitsalltag und ähnliches, für Menschen mit Behinderungen wurden im Sozialgesetzbuch festgelegt.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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