Sonntag, 12. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Werbung und Marketing

8.08.2009 | 0:20 Uhr

Beipackzettel Angaben ins Internet

Um was alle so vor Gericht gestritten wird. Jetzt wurde eine Klage vom Bundesgerichtshof weiter an den europäischen Gerichtshof gegeben. In der Klage ging es darum, ob die Angaben eines Beipackzettels ins Internet dürfen. Ein Konkurrent hatte die Merck Tochter MSD Sharp & Dohme GmbH verklagt, weil er unter den Angaben im Internet einen Wettbewerbsverstoß sah.

Das Landgericht und das Oberlandgericht Hamburg sind dem Gedanken gefolgt. Der BGH hingegen lies Revision zu und gab den Streit jetzt weiter an den Europäischen Gerichtshof (Aktenzeichen: I ZR 223/06). Der entscheidet nun, ob es eine verobtene Öffentlichkeitswerbung ist. Im Gegensatz zur normalen Werbung sind diese Informationen nicht “unaufgefordert dargeboten”, sondern sind “nur dem jenigen im Internet zugänglich, der sich selbst um sie bemüht”.

Als Verbrauche ist für mich dieser Rechtsstreit Quatsch. Ich würde es gut finden, wenn die Angaben des Beipackzettels im Internet verfügbar wären. ich weiß, dass in unserer Haushaltsapotheke vermehrt Medikamente liegen, wo es keinen Beipackzettel mehr gibt. Diese landen dann normalerweise im Müll, weil ich nichtmehr weiß, wie viele Tabletten ich bei einer – z. B. Erkältung – nehmen soll. Ich hoffe, dass das Urteil in Richtung Verbraucher ausfällt.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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