Sonntag, 12. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Lexikon - Krankenversicherung -

14.10.2009 | 20:05 Uhr

Risikostrukturausgleich

Für jede gesetzlichen Krankenkasse gibt es einen sogenannten Risikostrukturausgleich (RSA). Dies ist ein zur Verfügung gestellter Geldbetrag, welcher die Versorgung der Versicherungsnehmer abdecken soll. Für die Ermittlung dieses Beitragsbedarfs wurden die Versorgungskosten der Versicherten berechnet. Wichtige Faktoren für diese Berechnung sind Alter, Geschlecht und Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, sowie eventuelle Ansprüche an Krankengeld.

Aber auch die Inanspruchnahme des Disease- Management- Programmes ist wichtig für die Berechnung. So entsteht ein durchschnittlicher Wert je Versicherungsnehmer. Ziel dieses Risikostrukturausgleiches ist es, alle Krankenkassen gleich zu stellen und den Wettbewerb unter den Krankenkassen zu reduzieren. Seit dem Gesundheitsfonds wird das Verfahren als morbiditätsorientierten Risikostruckturausgleich definiert.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Teilen Sie Ihre Meinung