warum beitragsbemessungsgrenze
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung ( KV ) / Pflegeversicherung ( PV )
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung dient als Grundlage der zu zahlenden Versicherungsbeiträge. Wenn diese Grenze, durch Zahlung der Beiträge, erreicht ist, bleiben die Beiträge konstant. Einkommen über dieser Grenze wird nicht berücksichtigt. Derzeit liegt diese Grenze für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bei 3.675€. Unterschiede gibt es bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung, abhängig von den alten und neuen Bundesländern. In den alten Bundesländern liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.400€ und in den neuen Bundesländern bei 4.550€.
Einen großen Unterschied gibt es für einen Wechsel in die private Krankenversicherung. Es gibt in der privaten Krankenversicherung keine Beitragsbemessungsgrenze, sondern die Versicherungspflichtgrenze. Hier muss darauf geachtet werden, das man in den letzten 3 Jahren ein Einkommen über die Versicherungspflichtgrenze, derzeit, im Jahre 2009, bei 48.600€, vorweisen kann. Diese Regelung gilt nicht für Selbständige, Beamte und Freiberufler, denn hier hat das Einkommen keinen Einfluss auf die Versicherung. Eine Anpassung der dynamischen Beitragsbemessungsgrenze findet jährlich statt, nach der Auswertung des Jahresarbeitsentgeltes.