Samstag, 11. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Lexikon - Krankenversicherung -

14.10.2009 | 18:54 Uhr

Beitragsrückzahlung

Für viele gesetzlich Versicherte Mitglieder scheint es ungerecht zu sein, wenn man das ganze Jahr in die Versicherung seine Beiträge zahlt, jedoch keinerlei Leistungen in Anspruch nimmt und dennoch keinerlei Rückerstattungen erhält. Doch ein Modellversuch hat gezeigt, die Rückzahlung nicht mit den Wirtschaftlichkeitsreserven zu vereinbaren ist.

In der privaten Krankenversicherung sieht die Sachlage jedoch ganz anders aus. Die Versicherung kann dem Mitglied eine Beitragsermäßigung gewähren, wenn im vergangenen Jahr keinerlei Leistungen in Anspruch genommen wurden. Diese Möglichkeit gab es auch in der gesetzlichen Krankenversicherung, wurde jedoch mit einem Solidaritätsstärkungsgesetz wieder aufgehoben. Die Rückerstattung beläuft sich meist bei einem Monatsbeitrag.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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