Samstag, 11. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

stabilität beitragssatz

4.10.2009 | 15:39 Uhr

Beitragssatzstabilität

Jeder Arbeitnehmer, der bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, muss einen Krankenkassenbeitrag bezahlen. Durch die Beitragssatzstabilität sollen diese Kosten möglichst gering und vor allem auch stabil gehalten werden. Sollten die Ausgaben der Krankenkassen aufgrund verschiedener Umstände steigen, dann kann die medizinische Versorgung durch Wirtschaftlichkeitsreserven aufrecht erhalten werden.

Dadurch bleibt die Beitragssatzstabilität gegeben. Sollten die erhöhten Kosten jedoch nicht aufgefangen werden können, dann müssen die Beitragssätze angehoben werden.
Die Verträge zwischen den Leistungserbringen, wie bspw. Ärzten und Apotheken und den Krankenkassen sind nach oben hin begrenzt, damit die Stabilität der Beitragssätze nicht gefährdet wird.

Seit 2009 dürfen die Krankenkassen die Beitragsätze nicht mehr selber festlegen. Allerdings haben erhöhte Ausgaben nun einen Einfluss auf den einheitlichen Beitragssatz.

Der wichtigste Aspekt des Grundsatzes der Beitragsstabilität ist es das wirtschaftspolitische sowie finanzpolitische Ziel einzuhalten. Es sollen Beitragssteigerungen bei den Lohnnebenkosten und beitragspflichtigen Einnahmen vermieden werden. Man bezeichnet dies auch als einnahmen orientierte Ausgabenpolitik. Für den Fall das alle zur Verfügung stehenden Mittel und Reserven der Wirtschaft nicht ausreichen um die medizinischen Versorgungen zu gewährleisten, sieht der Grundsatz eine Beitragssteigerung vor.

Dieser Grundsatz wird jedoch nicht verletzt durch vorgeschriebene Vorsorgemaßnahmen und zugelassener Behandlungsprogramme, auch Disease-Management-Programme genannt. Die Obergrenze für Vergütungen sind für Krankenkassen und Leistungserbringer bindend. Der Grundsatz muss trotz der Einführung der einheitlichen Beitragssätze der Krankenkassen eingehalten werden.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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