zuschlag zur pflegeversicherung fĂĽr kinderlose
Beitragszuschlag fĂĽr Kinderlose Pflegeversicherung
Im Jahre 2005 wurde ein Kinder- Berücksichtigungsgesetz festgelegt, welches folgendes regelt. Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die das 23. Lebensjahr beendet haben und kinderlos sind, müssen einen Zuschlag von 0,25 Beitragspunkten zahlen. Alle Mitglieder die vor dem 1.1.1940 geboren und kinderlos sind müssen diesen Zuschlag nicht zahlen, ebenso Wehr- und Zivildienstleistende und Arbeitslosengeld II Empfänger. Die Altersgrenzen der Kinder spielt bei Adoptiv- und Stiefeltern eine wichtige Grundlage für diese Regelung.