Dienstag, 22. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

zuzahlungsbefreiung belastungsgrenze

14.10.2009 | 18:35 Uhr

Belastungsgrenze

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es eine Zuzahlungsbefreiung für die gesetzlich Krankenversicherten. Diese Befreiung gibt es jedoch erst wenn die Belastungsgrenze der Zuzahlungen im Jahr erreicht ist. Wichtig für das Errechnen ist das jährliche Bruttoeinkommen eines Familienhaushaltes. Von diesem Einkommen werden die Freibeträge abgezogen. Für jedes Kind gilt ein Freibetrag in Höhe von 3.864€ und für den Lebenspartner 4.536€.

Von diesem errechneten Betrag werden 2% errechnet. Dieser ergibt die Höhe der Belastungsgrenze, das heißt, alle Zuzahlungen die über diesem Betrag liegen, werden von der Krankenkasse befreit. Weiterhin ist für die Errechnung der Belastungsgrenze die Art der Krankenversicherung wichtig, so beispielsweise ob es eine Familienversicherung ist.

Bei Versicherten, welche chronische Erkrankungen haben, liegt der Prozentsatz bei 1%, denn hier greift die sogenannte Chronikerregelung. Für diese Regelung sind allerdings auch einige Voraussetzungen einzuhalten, so zum Beispiel Früherkennungsuntersuchungen. Dies ist jedoch keine Pflicht, sollte aber nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, durchgeführt werden.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Kommentare

1 Kommentar zu “Belastungsgrenze”
  1. Das ist, was den Kinderfreibetrag angeht, überholt. Der Kinderfreibetrag liegt seit 1.1.2009 bei 6.024 Euro und davor bei 5.808 Euro. Wer von Zuzahlungen befreit war, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Nachzahlung von 43,20 Euro je Kind und Jahr verlangen. Hier steht’s: http://www.test.de/themen/vers.....9/1788759/

    Grüße,

    Christoph Herrmann
    Stiftung Warentest
    Online-Redaktion

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