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12.02.2010 | 22:21 Uhr

besondere ambulante Versorgung bei Krankenkassen

Das Wettbewerbsstärkungsgesetz sieht vor, dass Krankenkassen ihren Mitgliedern eine besondere ambulante Versorgung in Form von Selektivverträgen anbietet. Hierbei bindet sich die Krankenkasse an einen bestimmten Arzt, der diese Leistungen für die Patienten sicher stellt.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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