Lexikon - Krankenversicherung -
Bundesfinanzhof
Der Bundesfinanzhof (BHF) ist das oberste Gericht für Steuer- und Zollsachen. Seinen Sitz hat er in München. Der BHF zählt neben dem Bundesgerichtshof, dem Bundesarbeitsgericht, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundessozialgericht zu den obersten fünf Gerichtshöfen des Bundes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Seit 1970 untersteht der Bundesfinanzhof als Behörde dem Bundesjustizministerium. Um den Vorwurf der „Haushaltsgerichtsbarkeit“ aus der Welt zu schaffen wurde diese Änderung durchgeführt. Davor unterstand er dem Bundesministerium der Finanzen.
Die höchste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit ist der Bundesgerichtshof. Durch den Art. 95 des Grundgesetzes ist er einer der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Der Zuständigkeitsbereich des Bundesfinanzhofs umfasst Steuer- und Zollsachen. Allerdings zählen dazu nicht Steuerstrafverfahren, die als Strafverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugeordnet sind. Verwechselt werden darf der BHF auch nicht mit dem Bundesrechnungshof. Dieser ist für die Kontrolle des Ausgabenverhaltens des Staates und seiner Einrichtungen zuständig. Während der Bundesfinanzhof von jedem Steuerbürger angerufen kann um eine Prüfung der Steuererklärung beziehungsweise die Steuerveranlagung des Finanzamts in letzter Instanz zu prüfen.