Medikamente
Bundespflegesatzverordnung
Seitdem im Jahr 2004 die Diagnosis Related Groups ( DRG ) durch die Fallpauschalengesetze und die Fallpauschalen Verordnungen, den meisten Teil der Vorgaben aus der der Bundespflegesatzverordnung übernommen haben., besteht die Notwendigkeit dieser Verordnung nur noch für die psychiatrischen Krankenhäuser, die dem DRG nicht unterliegen. Die Bundespflegesatzverordnung regelt die genauen Vorgaben für die pflegesatzfähigen Kosten bei der Krankenhausvergütung. Hierzu zählen die Vergütungen der Ärzte, Unterkunft und Verpflegung, aber auch die Kosten, die für Medikamente während des Krankenhausaufenthaltes vorgesehen sind. Die Vergütung erfolgt Pauschal nach eingeteilten Kategorien, für zum Beispiel Operationen bekommen die Krankenhäuser eine Sonderzahlung zusätzlich zu den Fallpauschalen.