Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

BVA

12.02.2009 | 16:29 Uhr

BVA geht gegen falsche Arztabrechnungen vor

Wie ich eben bei RP Online gesehen habe, will das BVA jetzt gegen die Ärzte vorgehen, die falsche Diagnosen stellen. Die Ärzte bekommen verstärkt Strafen und müssen sogar mit dem Entzug der Kassenzulassung rechnen. Wie die Sanktionsmaßnahmen gegen die Krankenkassen aussehen, welche auf diese Weise betrügerisch handeln, wird nicht erwähnt.

Hintergrund des Vorgehens ist, dass Kassen und Ärzten (zurecht?) unterstellt  wurde die Patienten auf dem Papier kränker darzustellen als sie sind. Die Krankenkassen bekommen dadurch höhere Zuschüsse aus dem Gesundheitsfond.

Als Beispiel wurden in Niedersachen von Kassenvertretern die Ärzte unter Druck gesetzt oder auch in Bayern ein lukrativer Vertrag geschlossen, in dem sich die Ärzte aufgeschlossener für vorteilhafte Diagnosen zeigen.

In NRW wollte der Hausärzteverband widerrum keine vorteilhaften Diagnosen für Krankenkassen abgeben. Damit wollten sie die Krankenkassen unter Druck setzen.

Schon ein abgedrehtes Spielchen. Für das BVA ist es nicht schwer zu kontrollieren, welche Krankenkasse auffällig wird. Wenn von 2008 auf 2009 sich in bestimmten Krankenkassen die ausschläge der Diagnosen stark ändern, dann wird genauer geschaut. Mit einem PC und den Daten eigentlich kinderleicht.

Zudem gibt es bestimmte mathematische Formeln, welches das nochmals erleichtern. Ich hatte damals einen Mathe Prof. gesehen, welcher in Unternehmen betrügerisches Handeln nachgewiesen hat. Anhand der ausgehende Überweisungen, welche auch auf Konten von Mitarbeitern getätigt wurden. Manche Mitarbeiter wollt sich dadurch bereichern. Es waren zwar Millionen Überweisungen die stattfanden, jedoch konnte der Prof. es schon bei einzelnen betrügerischen Überweisungen aufzeigen. Fragt mich aber nicht in den Kommentaren wie es genau mathematisch abgeleitet wird.

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung unterstützt das BVA (naja – indirekt und einseitig). Es will ein System einführen, in dem Ärzte anonym Rückmeldung geben können, wenn die Krankenkasse überzogene Diagnosen verlangen. Dies hilft bei dem Problem in NRW dann aber nicht viel.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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