
Ein Sonderkündigungsrecht für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse besteht nur dann, wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Auch wenn die Kasse eine bereits gezahlte Prämie kürzt, rechtfertigt das eine Sonderkündigung. Dabei muss die Kündigung spätestens zu dem Datum bei der Krankenkasse [...]


