zuzahlungsbefreiung chronisch krank
chronisch Krank
Wenn ein Patient eine schwer heilbare und langwierige Krankheit hat, so spricht man von einer chronischen Erkrankung. Diese Patienten sind von der Härtefallregelung bei Zuzahlungen der Krankenkassen betroffen.
Im April 2007 wurden die Anforderungen für die Härtefallregelung für chronisch kranke Patienten in dem gesetzlich krankenversicherten Wettbewerbsstärkungsgesetz überarbeitet. So muss der Patient nachweisen, das er wegen einer Krankheit sich ärztlich dauerhaft behandeln lassen muss. Weiterhin sollte eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 vorliegen.
Auch gilt man als chronisch krank, wenn man aufgrund der Krankheit nur noch teilweise oder gar nicht mehr erwerbsfähig ist. Weiterhin gilt man als Chroniker, wenn durch den Verzicht auf Heil- und Hilfsmittel die Lebenserwartung verringert wird oder mit einer akuten Verschlechterung der Krankheit zu rechnen ist und auch wenn die Lebensqualität aufgrund der Krankheit auf Dauer beeinträchtigt wird. Chronisch Kranken wird ein Disease- Management- Programm angeboten.