Dienstag, 22. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Krankenkassen

25.05.2009 | 9:19 Uhr

Darf eine Krankenkasse eine Prämie verlangen?

Seit einiger Zeit hat der Begriff der “Prämie” auch Einzug in die Krankenversicherungen gehalten. Im Vergleich zu Kfz-Versicherungen steht der Begriff Prämie in der Krankenversicherung nicht fĂĽr eine Zahlung des Versicherten an die Versicherung, sondern fĂĽr eine RĂĽckzahlung bzw. Ermäßigung der Krankenkasse an/fĂĽr den Versicherten. Sozusagen Kfz-Versicherung ist es negativ, denn ich muss zahlen und in der Krankenversicherung ist es positiv, da ich etwas bekomme. ;)

BKK definiert den Begriff Prämie neu

Eine BKK hat jetzt versucht den Begriff der Prämie “neu zu definieren”. Laut dem Verständnis der schleswig-holsteinischen BKK, geht aus dem SGB nicht hervor, wer die Prämie an wen zahlen muss. Sie sah daher in ihrer Satzung einen Wahltarif fĂĽr die integrierte Versorgung vor, in dem von einer „Prämie“ die Rede war, die ein Versicherter „monatlich fĂĽr die Dauer der Teilnahme zahlen bzw. erhalten soll”. Der Tarif war fĂĽr Herzkranke konzipiert. Durch die Teilnahme sollten Messdaten an ein telemedizinisches Zentrum ĂĽbermittelt werden, dafĂĽr sollte die Kasse 950 Euro pro Jahr und Person zahlen. Die Versicherten sollten eine “Prämie” von 8,50 Euro pro Monat entrichten.

Das BVA hat das abgelehnt. Das LSG Schleswig Holsten (AZ: L 5 KR 86/08 KL) auch. Begründung sei, dass durch die Gesetzeslage eine Prämienregelung zu Lasten des Versicherten ausgeschlossen sei.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Kommentare

2 Kommentare zu “Darf eine Krankenkasse eine Prämie verlangen?”
  1. GĂĽnter KrĂĽckemeier sagt:

    Es gibt meines Wissens nach keine “schleswig-holsteinische BKK”.
    BKK S-H steht fĂĽr BKK Steinbeis Hokim.

    MfG
    GĂĽnter KrĂĽckemeier

  2. steffen sagt:

    Hi GĂĽnter,

    ich wollte auch keine BKK direkt betiteln, sondern damit nur ausdrĂĽcken, dass es eine BKK aus Schleswig Holstein war.

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