Lexikon - Krankenversicherung -
Das Fallpauschalengesetz
Mit dem Gesetz zur Einführung des diagnoseorientierten Fallpauschalensystems vom 23. April des Jahres 2002 wurde das alte System der Krankenhausvergütung aus tagesgleichen Pflegesätzen, Fallpauschalen, Sonderentgelten sowie Krankenhausbudgets auf leistungsorientierte Vergütungen umgesetzt.
Auf Diagnosis Relatet Groups, die eine Vielzahl von unterschiedlichen Diagnosen und Krankheitsarten zu einem Katalog von Abrechnungspositionen zusammengefasst wurde, basiert das neue Vergütungssystem.
Mit dem Systemwechsel hin zu einer einheitlichen Bezahlung für die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen, strebt der Gesetzgeber unter anderem nach mehr Wirtschaftlichkeit, Transparenz, Wettbewerb und Qualität an.
Krankenhäuser können seit 2003 auf freiwilliger Basis mit der DRG abrechnen. Die verpflichtende Einführung für Krankenhäuser, mit Ausnahmen der Psychatrie, Psychosomatik und psychoterapeutischen Medizin erfolgte zum Januar 2004.
Die Ausgabensteuerung erfolgt seit 2005 nicht mehr über Budgets sondern über die Preishöhe und regelmäßige Überprüfung der Leistungskalkulationen. Für solche Methoden werden Vergütungsvereinbarungen getroffen um Innovationen nicht zu behindern. Mindestanforderungen an die Struktur- und Ergebnisqualität von Krankenhausleistungen muss die gemeinsame Selbstverwaltung auf Bundesebene zur Qualitätssicherung vereinbaren.
Umsetzungstermine konnten nicht erfüllt werden. Die Konvergenzphase mit dem zweiten Fallpauschalenänderungsgesetz, das zum 1. Januar 2005 in Kraft trat, wurde bis Jahr 2009 verlängert. Alle Krankenhäuser eines Bundeslandes erhalten gleiche Preise von Krankenkassen für Behandlungen.