Lexikon - Krankenversicherung -
Datentransparenz
Mit der im Grundgesetz kürzlich verankerten Datentransparenz ist die Möglichkeit geschaffen worden, Daten eines Versicherten weiter verarbeiten zu können, ohne dabei das Grundgesetz des Datenschutzes zu verletzten.
Hierbei erlaubt die Datentransparenz die Daten in besonderen Fällen weiter verarbeiten und weiter geben zu dürfen, auch wenn der Versicherte nicht seine Zustimmung geben würde.
Von dieser Datentransparenz machen alle gesetzlichen Krankenkassen gebrauch. Hierbei werden die Daten für befugte Instanzen zusammengefasst. Zu den Befugten zählen die Gesundheitsberichterstattung und auch die Leistungserbringer der Bundes Republik Deutschland.
Bei anderen Institutionen gilt nach wie vor der Datenschutz, welches von den Versicherungen stets bewahrt werden muss.