Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Lexikon - Krankenversicherung -

21.10.2009 | 16:29 Uhr

Facharzt

der Facharzt, die Fachärztin, die Fachgebietsbeschränkung

Wenn ein Arzt nach erfolgter Approbation eine Fachgebietsbezeichnung führen will, muss eine Facharztanerkennung nachgewiesen werden.

Eine Weiterbildung und Anerkennung als Facharzt richtet sich nach Kammer- bzw. Heilberufsgesetzen der Länder sowie den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern.

Nicht geführt werden dürfen andere Fachgebietsbezeichungen als die in der Weiterbildungsordnung verzeichneten. Durch das Facharzturteil des Bundesverfassungsgerichts können mehrere Bezeichnungen von verwandten Gebieten von Ärzten nebeneinander geführt werden.

Als Fachgruppe werden Ärzte eines einzelnen Fachgebiets bezeichnet. Folge einer Facharztanerkennung ist dass ein Arzt bei seiner Tätigkeit auf ein Fachgebiet beschränkt ist.

Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz hat seit Januar 2007 die Möglichkeiten erweitert Fachärzte in Praxen anzustellen. Inhaber durften bislang lediglich einen ganztags beschäftigten Arzt oder zwei halbtags beschäftigte mit einem gleichen Fachgebiet wie ihr Praxisinhaber einstellen.

Jetzt gilt das Vertragsärzte auch Ärzte mit anderen Fachgebieten einstellen dürfen, sofern der anzustellende Arzt die Facharztanerkennung besitzt, im Arztregister eingetragen ist und der Zulassungsausschuss von der Anstellung genehmigt wurde.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Teilen Sie Ihre Meinung