Lexikon - Krankenversicherung -
Deutsche Krankenhausgesellschaft
Gegründet wurde die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. im Jahr 1949. Sie ist ein Gemeinnütziger Dach- und Interessenverband von Landes- und Spitzenverbänden der Krankenhausträger. Ihren Sitz hat die DKG in Berlin.
Die Hauptaufgabe der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. liegt in der Unterstützung ihrer Mitglieder bei der Erfüllung der gesetzlich aufgetragenen Aufgaben im Bereich des Krankenhauswesens. Dabei kümmert sich die DKG hauptsächlich um grundsätzliche Fragen, von denen nicht nur einzelne Verbände oder Träger betroffen sind.
Bei der Umsetzung von Gesetzen berät sie Behörden und staatliche Körperschaften. Zusätzlich unterstütz sich durch eine internationale und nationale Zusammenarbeit mit anderen Institutionen des Gesundheitswesens, Krankenhäuser im Rahmen der Erhaltung und Verbesserun ihrer Leistungsfähigkeit. Als Dachverband der Träger der Krankenhäuser setzt sich die DKG auch in der Politik für deren Interessen ein.
Innerhalb HOPE-Hospital vertritt die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. Deutschland und ist für die Koordination des nationalen HOPE-Austausch zuständig.
Sie ist Mitglied im gemeinsamen Bundesausschuss und diesem Zusammenhang auch der Vertrags- und Verhandlungspartner der deutschen Sozialversicherungsträger.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft besteht aus 28 Mitgliedsverbenden. Diese setzen sich aus 12 Spitzenverbänden und 16 Landesverbänden von Krankenhausträgern zusammen.