Freitag, 10. September 2010

Lexikon - Krankenversicherung -

22.10.2009 | 17:47 Uhr

Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland ( DVKA )

Ausführendes Organ der Deutschen Verbindungsstelle der Krankenversicherungen im Ausland ist der Verband GKV. Er muss sowohl das europäische Recht sicher stellen, als auch für das Funktionieren der Versicherungen im Ausland sorgen.

Somit garantiert dieser Verband den Schutz des Versicherten im Ausland. Hierbei müssen immer wieder neue Regelungen und Abkommen mit den ausländischen Organen und den Behörden ausgehandelt werden. In Anbetracht Länderspezifischer Regelungen kann dies sehr mühselig sein.

Steffen Braun

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